Gemäss der Entschädigungsverordnung der Gemeinde Oberglatt haben Mitglieder der Behörden und nebenamtliche Funktionäre Anspruch auf die gleichen Teuerungszulagen und Reallohnerhöhungen wie das Personal von Kanton und Gemeinden im Kanton Zürich. Für das Jahr 2025 hat der Regierungsrat eine Teuerungszulage festgelegt, basierend auf einer Jahresinflation von 1,1 %. Der Gemeinderat bestätigt, dass diese Zulage sowohl auf die Gehälter des Gemeindepersonals als auch auf die Entschädigungen für Behördenmitglieder, Kommissionsmitglieder und nebenamtliche Funktionäre angewendet wird.
Region Bülach
01.11.2024
Oberglatter Behörden erhalten Teuerungsausgleich

Bild:
Lisa Maire
Im 2025 erhalten Behördenmitglieder und nebenamtliche Funktionäre 1,1% mehr Lohn.