Die Gemeinde Dielsdorf präsentiert umfassend überarbeitete Verordnungen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die auf der nächsten Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Überarbeitung erfolgte auf Basis eines Auftrags der Stimmberechtigten und berücksichtigt aktuelle rechtliche Vorgaben von Bund und Kanton, darunter die kantonale Leitungskatasterverordnung. Ziel war es, die Regelungen den heutigen Anforderungen anzupassen und Klarheit in verschiedenen Bereichen – wie Hydranten und Hausanschlussleitungen – zu schaffen.
Änderungen bei Anschlussgebühren
Ein wesentlicher Punkt der neuen Verordnungen betrifft die Berechnung der einmaligen Anschlussgebühren. Neu werden diese für Wohn- und Zentrumsbauten auf Basis der Geschossfläche bemessen. Für Industriezonen und Gebäude außerhalb der Bauzone, wie landwirtschaftliche Bauten, bleibt die Berechnung hingegen auf Basis des Gebäudeversicherungswerts bestehen. Die Änderung soll sicherstellen, dass etwa bei Scheunen oder Lagerhallen keine unverhältnismäßig hohen Gebühren anfallen.
Die Anschlussgebühren, die bei Neubauten oder Anbauten erhoben werden, dienen der Finanzierung von Neubauten und Sanierungen von Wasser- und Abwasserleitungen sowie dem Unterhalt von Wasserreservoiren und der Löschwasserversorgung. Für bestehende Gebäude fallen keine neuen Anschlussgebühren an, solange keine baulichen Erweiterungen durchgeführt werden.
Fairere Verteilung und stabile Einnahmen
Die Gemeinde setzte eine Arbeitsgruppe mit externen Fachleuten ein, um das passendste Bemessungskriterium für die Gebühren zu finden. Das Ziel war eine faire Verteilung der Gebühren und die Sicherstellung stabiler Einnahmen für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Die Bemessung nach Geschossfläche ermöglicht eine bessere Anpassung an die Nutzung und die Belastung der Infrastruktur: Mehrfamilienhäuser zahlen entsprechend ihrer größeren Fläche und ihres höheren Bedarfs an Wasser- und Abwasserleitungen höhere Gebühren als Einfamilienhäuser.
Zusätzlich wird klargestellt, dass keine zusätzlichen Anschlussgebühren anfallen, wenn bauliche Maßnahmen keine signifikante Änderung der Grundrissfläche mit sich bringen – etwa bei der Installation einer Solaranlage oder bei Innensanierungen. Die jährlichen Benützungsgebühren, die nach Verbrauch berechnet werden, bleiben unverändert. Der aktuelle Preis beträgt CHF 0.80 pro Kubikmeter Trinkwasser und CHF 0.60 pro Kubikmeter Abwasser (exkl. MwSt.). Eine separate Regenwassergebühr wird weiterhin nicht erhoben.
Der Gemeinderat betont, dass die revidierten Verordnungen Dielsdorf ein modernes und zukunftssicheres Regelwerk bieten. Es soll die Qualität der Trinkwasserversorgung, den umweltgerechten Umgang mit Abwasser und eine zuverlässige Löschwasserversorgung langfristig gewährleisten. Die Verordnungen kombinieren Bewährtes mit sinnvollen Neuerungen und sichern die finanzielle Basis für die lebenswichtigen Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.