Naturereignisse, technische Störungen oder Sabotageakte können die Wasserversorgung erheblich beeinträchtigen. In solchen Fällen muss die Notstandswasserversorgung die Wasserversorgung so gut wie möglich bis zur Behebung der Schäden aufrechterhalten.
Gemäss der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM) sind die Betreiber der Wasserversorgung verpflichtet, ein Konzept zur Sicherstellung des Trinkwassers in Notlagen auszuarbeiten.
Das Konzept „Trinkwasserversorgung in Mangellagen“ zielt darauf ab, in einer Mangellage eine schnelle, rechtzeitige und effiziente Vorgehensweise sicherzustellen, um das notwendige Trinkwasser für das Überleben bereitzustellen.
Der Gemeinderat hat das Konzept «Trinkwasserversorgung in Mangellagen» festgelegt, und die abschliessende Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich (AWEL) erfolgte am 04.11.2024.