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Region Kloten
23.11.2024
22.11.2024 06:23 Uhr

Fluglärm statt Nachtruhe? Kritik an Luftfahrtgesetz-Revision

Bild: Pixabay: Marianne Grose
Neue Luftfahrtgesetz-Revision sorgt für Ärger: Kritiker warnen, dass Umwelt- und Lärmschutz ausgehebelt werden könnten. Mitsprache der Bevölkerung stehe auf dem Spiel.

Die geplante Revision des Luftfahrtgesetzes stößt auf massive Kritik von Fluglärmorganisationen und regionalen Vertretern. Wie der Stadtanzeiger Opfikon berichtet, fürchten der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (SBFZ) sowie die Behördenorganisation „Region Ost“, dass zentrale Schutzmechanismen zugunsten der Landesflughäfen Zürich und Genf gelockert werden könnten. Im Zentrum der Debatte stehen Bestandsschutz, Umweltrecht und die Nachtruhe.

Kern der Kritik: Bestandsschutz vor Umweltschutz

Ein besonders umstrittener Punkt der Revision ist die geplante Erweiterung des Bestandsschutzes für Landesflughäfen. Dieser soll künftig nicht nur bauliche Anlagen, sondern auch den betrieblichen Umfang schützen – einschließlich der Betriebszeiten. Damit könnten geltende Umweltgesetze und Initiativen, wie die Forderung nach einem Nachtflugverbot zwischen 23 und 6 Uhr, unterlaufen werden.

Der SBFZ warnt, dass dadurch neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Lärmbelastung ignoriert würden: „Umweltrechtliche Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung könnten faktisch außer Kraft gesetzt werden“, so die Organisation. Ähnliche Kritik äußert die „Region Ost“, die 122 Gemeinden mit rund 756.000 Einwohnern vertritt. Sie beklagt, dass der Schutz vor gesundheitsschädlichem Fluglärm dem internationalen Luftverkehrsbedarf untergeordnet werde.

Mitsprache wird beschnitten

Auch die Rechte von Kantonen und Gemeinden könnten durch die Revision eingeschränkt werden. Nebenanlagen wie Parkhäuser oder Betriebsgebäude müssten künftig vom Bund bewilligt werden, was die Entscheidungsfreiheit der Kantone schmälert. Zudem sollen Projektierungs- und Sicherheitszonen stärker zentralisiert werden. Kritiker befürchten, dass dies die Mitsprache der betroffenen Bevölkerung weiter aushebelt.

Just Culture vs. Transparenz

Ein weiterer Konfliktpunkt ist die Einführung von Ausnahmen im Öffentlichkeitsgesetz. So sollen sicherheitsrelevante Meldungen von Pilotinnen und Piloten künftig nicht mehr veröffentlicht werden. Dies sei notwendig, um vollständige und ehrliche Berichte zu gewährleisten, argumentiert der Bund. Der SBFZ und die „Region Ost“ fordern jedoch eine Vorbehaltsregelung, um Missbrauch zu verhindern und Einsicht bei berechtigten Anliegen zu ermöglichen.

Vernehmlassung läuft

Bis zum 28. November können Stellungnahmen zur Revision eingereicht werden. 

mj