Die Gemeinde Niederglatt setzt erneut auf einen reduzierten Winterdienst. Statt flächendeckender Schwarzräumung kommt Salz oder Splitt nur bei besonders prekären Verhältnissen zum Einsatz. Dieses umweltbewusste Vorgehen hat sich in den letzten Jahren bewährt und trägt dazu bei, die Schadstoffbelastung der Gewässer zu verringern.
Doch das bedeutet auch: Nicht alle Quartierstrassen, Trottoirs oder Wege werden jederzeit schnee- und eisfrei sein. Der Gemeinderat ruft daher alle Verkehrsteilnehmer auf, ihre Fahrweise und ihr Verhalten den winterlichen Bedingungen anzupassen.
Besonders Fahrzeughalter sollten sich in Acht nehmen: Fahrzeuge, die Schneeräumungen behindern, müssen laut Art. 20 VRV von öffentlichen Strassen und Parkplätzen entfernt werden. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, die unsachgemäss abgestellt wurden und dabei beispielsweise durch Räumfahrzeuge beschädigt werden.