Im Rahmen der laufenden Etappe 3 des Sachplanverfahrens für ein geologisches Tiefenlager haben die 45 betroffenen Schweizer Gemeinden der Standortregion Nördlich Lägern sowie der Region der Brennelementverpackungsanlage (BEVA) eine wichtige Weichenstellung vorgenommen. Am 23. November 2024 wurde eine Abgeltungskommission gegründet, die die Gemeinden in den kommenden Verhandlungen mit den Entsorgungspflichtigen vertreten wird. Ziel ist es, die Frage der Abgeltungen und möglichen Kompensationen für die Standortregion zu klären.
Aufgaben und Zusammensetzung der Delegation
Gemäss dem in Etappe 2 ausgearbeiteten «Leitfaden Abgeltungsverhandlungen» wird eine Delegation von fünf Vertreterinnen und Vertretern der Schweizer Gemeinden die Verhandlungen führen. Zusätzlich wird Deutschland ein Mitglied in die Delegation entsenden, das von den deutschen Gemeinden der Standortregion Nördlich Lägern bestimmt wird.
Die Legitimität dieser Delegation wird durch einen sogenannten Delegationsvertrag sichergestellt. Dieser wurde in den letzten zwei Jahren unter der Leitung des Bundesamts für Energie (BFE) gemeinsam mit Vertretungen der Gemeinden, Kantone und Deutschland erarbeitet. Der Vertrag regelt unter anderem die Organisation der Kommission, die Prozesse zur Entscheidungsfindung sowie die Zusammensetzung der Abgeltungskommission.
Konstituierung und erste Beschlüsse
Bei der konstituierenden Sitzung der Abgeltungskommission wurde Dieter Schaltegger, Gemeindepräsident von Stadel, zum Präsidenten gewählt. Patrick Zimmermann, Gemeindeammann von Würenlingen, übernimmt die Rolle des Vizepräsidenten. Schaltegger zeigte sich erfreut über seine Wahl und betonte die Bedeutung der Aufgabe:
«Die Wahl zum Präsidenten freut mich sehr. Gemeinsam haben wir in dieser Kommission nun sehr herausfordernde Aufgaben zu bewältigen. Davor habe ich grossen Respekt. Es wird viel Zeit und Engagement erfordern, gemeinsame Positionen und ein gemeinsames Vorgehen zu definieren.»
Die Kommission wird die Interessen der 17 Schweizer Gemeinden aus drei Kantonen in den bevorstehenden Verhandlungen vertreten und sicherstellen, dass diese in einem für alle neuen und anspruchsvollen Prozess gut begleitet werden.
Ziel: Faire Abgeltung und Kompensationen
Die Verhandlungen mit den Entsorgungspflichtigen sollen 2025 beginnen und bis Sommer 2027 zu einem Ergebnis führen. Ziel ist es, faire Abgeltungen und allfällige Kompensationen zu vereinbaren, die den Belastungen der Standortregion gerecht werden.
Vertretene Gemeinden in der Abgeltungskommission
- Kanton Zürich: Bachs, Bülach, Eglisau, Glattfelden, Hochfelden, Höri, Hüntwangen, Neerach, Stadel und Weiach
- Kanton Aargau: Böttstein, Döttingen, Fisibach, Untersiggenthal, Villigen und Würenlingen
- Kanton Schaffhausen: Buchberg
Mit der Gründung der Abgeltungskommission ist ein wichtiger Schritt getan, um die Interessen der Gemeinden in diesem zukunftsweisenden Projekt zu wahren. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Regionen und Kantonen wird entscheidend sein, um in den kommenden Jahren eine gemeinsame Position zu entwickeln.