Das geplante Schulhaus im Hinterbirch sollte die Antwort auf das rapide Schülerwachstum in Bülach sein. Doch Anwohnerrekurse stoppen den Neubau. Das Baurekursgericht hat am 14. November 2024 zwei Beschwerden stattgegeben, was den Baustart auf unbestimmte Zeit verschiebt.
Die Stimmberechtigten hatten dem 38 Millionen Franken teuren Projekt, das ein dreigeschossiges Schulhaus und eine Einfachturnhalle umfasst, im März 2023 zugestimmt. Nach der Baubewilligung durch die Stadt im August 2023 schienen die Weichen gestellt. Doch nun sorgt das Urteil des Baurekursgerichts für Frustration: Es beanstandet Abgrabungsvorschriften und mangelhafte Lärmschutzmaßnahmen bei der Parkierungsanlage. zu24 hat darüber berichtet und erhielt in der Zwischenzeit Einsicht in den Entscheid des Baurekursgerichts des Kanton Zürich. Diese Redaktion hat aufgrund der vorliegenden Informationen die Präsidentin Schulbehörde, Irene Jaggi, mit Fragen konfrontiert.
zu24: Warum hat man die vom Baurekursgericht gutgeheissenen Mängel nicht selber erkennen und beheben können?
Irene Jaggi: Diese Frage ist Gegenstand der nun laufenden Abklärungen. Tatsache ist, dass die Sekundarschule Bülach ein Projekt ausgearbeitet und vorgelegt hatte, welches von der Stadt Bülach geprüft und bewilligt worden war. Dass das Baurekursgericht Mängel ortet, nehmen wir konsterniert zur Kenntnis.
zu24: Die Abgrabungsvorschriften wurden laut Gericht klar verletzt. Wie konnte das passieren?
Irene Jaggi: Wie gesagt, die diesbezüglichen Abklärungen sind im Gang. Die Sekundarschulbehörde Bülach legt in diesem Zusammenhang aber Wert auf die Feststellung, dass der Schulhausneubau dank der vorgesehenen, seitlichen Abgrabungen tiefer in den Boden gelegt werden kann, also weniger in die Höhe ragt, was der Anwohnerschaft zugutekommt.
zu24: Warum konnte man im Vorfeld keine Einigung mit den Rekurrenten erzielen?
Irene Jaggi: Wir anerkennen, dass die Erweiterung der Schulanlage eine Mehrbelastung für die Anwohnenden im Quartier bedeutet. Was die Parkierungsanlage betrifft, so konnte mit der direkt betroffenen Anwohnerschaft eine einvernehmliche Lösung erzielt werden.
zu24: Werden Sie den Rekurs anfechten?
Irene Jaggi: Auch diese Frage gilt es zu prüfen. Die Sekundarschulbehörde muss den Entscheid des Baurekursgerichts nun vertieft analysieren. Die schnellstmögliche Bereitstellung des dringend benötigten Schulraums hat für die Sekundarschulbehörde oberste Priorität. Für uns sind alle Optionen denkbar, die eine Zielerreichung ermöglichen.
Wie zu24 in der Zwischenzeit erfahren hat, wird die Sekundarschulgemeinde den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterziehen.
zu24: Wäre „höher bauen“ eine Möglichkeit? In der Zone gibt es keine Höhenbeschränkung.
Irene Jaggi: Eine Anpassung des Bauprojekts ist definitiv eine der möglichen Optionen.
Wie zu24 recherchiert hat, wird ein Änderungsprojekt ausgearbeitet, das höher ausfallen wird.
zu24: Was sind die nächsten Schritte?
Irene Jaggi: Wir prüfen alle Optionen. Dazu gehört der Weiterzug an die nächste Instanz. Dazu gehören, wenn möglich, aber auch Verhandlungen mit den verbleibenden Rekurrenten.