Das Grundstück am östlichen Ufer der Glatt unter dem Lettenviadukt der A50 gehört dem Kanton Zürich und wird ab Anfang 2025 für den Eigenbedarf benötigt. Einerseits steht im Autobahnwerkhof Wallisellen wegen dessen Umbaus weniger Platz für Fahrzeuge und Materiallagerung zur Verfügung. Anderseits braucht das Tiefbauamt im Rahmen einer ökologischen Ersatzmassnahme eine Fläche zur trockenen Lagerung von abgetragenem Boden wie es in einer Mitteilung heisst.
Der Kanton Zürich fordert daher alle Personen auf, die unter der Brücke Fahrzeuge und Anhänger parkiert oder Gegenstände und sonstiges Material gelagert haben, dieses bis am Sonntag, 19. Januar 2025, zu entfernen. Ansonsten werden Fahrzeuge und Material vom kantonalen Tiefbauamt auf Kosten der Eigentümer weggeführt und entsorgt. Davon ausgenommen sind zwei Landwirte, die ihr Material in Rücksprache mit dem Tiefbauamt weiterhin in den ihnen zugewiesenen Bereichen deponieren dürfen.
Region Bülach
05.12.2024
Glattfelden: Gelände unter dem Lettenviadukt muss bis Januar 2025 geräumt werden

Bild:
Kanton Zürich
Das Tiefbauamt des Kantons Zürich benötigt die Fläche unter dem Lettenviadukt in Glattfelden für den Eigengebrauch. Das Areal muss geräumt werden.