In Eglisau sorgt die geplante Nutzung des Chileplatzes als Standort für einen Foodtruck für Unmut. Zwei lokale Gastronomiebetriebe und eine Gruppe von Anwohnern haben beim Bezirksrat Bülach Rekurs gegen das neue Reglement zur Aussengastronomie eingelegt. Dabei geht es nicht grundsätzlich gegen Foodtrucks, sondern um die Wahl des Standorts.
Kritik am Standort Chileplatz
Die Rekurrenten stören sich daran, dass der Chileplatz, der bisher von störenden Einflüssen weitgehend freigehalten wurde, nun für einen Foodtruck genutzt werden soll. In der Vergangenheit hatte der Gemeinderat Parkplätze aus der Umgebung des Platzes verlagert, um die Kirche, den Gasthof Hirschen und den historischen Chileplatz als geschützte und harmonische Einheit zu bewahren. Diese Bemühungen stehen ihrer Meinung nach im Widerspruch zur Entscheidung, nun ein Fahrzeug mit gastronomischem Angebot dort zuzulassen.
Offenheit für alternative Lösungen
Die Rekurrenten betonen, dass sie nicht grundsätzlich gegen Foodtrucks in Eglisau sind. Vielmehr seien sie offen für einen Dialog mit dem Gemeinderat, um eine gemeinverträgliche Lösung zu finden. Als Alternativstandorte schlagen sie etwa das Areal bei der Rheinbadi vor, das besser für mobile Gastronomie geeignet sei und weniger Konfliktpotenzial biete.
Kritik am Entscheidungsprozess
Neben der Standortfrage werfen die Beschwerdeführer dem Gemeinderat vor, die Änderungen ohne Einbezug der Betroffenen beschlossen zu haben. Eine angekündigte Gesprächsrunde wurde nicht umgesetzt, und die Ergebnisse einer Testphase, die dem Entscheid zugrunde liegen, blieben intransparent. Dieses Vorgehen verletze das verfassungsmässige Recht der Betroffenen auf Anhörung und führe zu einer unzureichenden Abwägung der Interessen.
Forderungen der Rekurrenten
Die Rekursstellenden verlangen, dass die geplante Änderung des Reglements rückgängig gemacht wird. Sie plädieren dafür, dass künftig alternative Standorte für Foodtrucks geprüft werden und der Chileplatz als zentraler Ort des geschützten Ortsbildes von störenden Einflüssen freigehalten bleibt.
Nun liegt die Entscheidung beim Bezirksrat Bülach. Die Gemeinde Eglisau will sich auf Anfrage nicht zum Rekurs äussern: "Wir können bestätigen, dass Rekurs eingegangen ist. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, geben wir jedoch generell keine Auskunft", heisst es von der Gemeinde.