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Oberweningen: Gemeinderat bewilligt Kredit für Wohncontainer zur Unterbringung von Flüchtlingen

Bild: Google Maps
Aufgrund der Höhe dieser gebundenen Ausgabe besteht eine Rekursfrist von 5 Tagen

Der Gemeinderat Oberweningen hat beschlossen, auf dem Grundstück an der Chlupfwiesstrasse zwei Reihen Wohncontainer aufzustellen, um die akute Platznot bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu lösen. Die Anlage soll 12 zusätzliche Plätze schaffen und wird für 4-5 Jahre genutzt. Für die Umsetzung wurde ein gebundener Kredit in Höhe von 480'000 Franken bewilligt, der die Anschaffung, Einrichtung und die notwendigen Anschlüsse abdeckt.

Oberweningen muss 30 Flüchlinge unterbringen

Hintergrund des Entscheids ist die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde, aktuell 30 Flüchtlinge aufzunehmen. Da bestehende Unterkünfte wie die Wehntalerstrasse 2 und die Dorfstrasse 26 mittelfristig nicht mehr genutzt werden können, fehlen der Gemeinde 18 Betten. Andere Lösungen, wie die Anmietung von Wohnungen oder die Kündigung bestehender Mietverhältnisse, wurden aufgrund finanzieller, rechtlicher und sozialer Herausforderungen verworfen.

Keine Abstimmung über den Kreditbeschluss - aber schriftliches Rekursrecht innerhalb von 5 Tagen

Die geplanten Container bieten eine kurzfristige und kosteneffiziente Übergangslösung, ohne den angespannten Wohnungsmarkt zusätzlich zu belasten. Der Kreditbeschluss wurde als gebundene Ausgabe deklariert und ist daher nicht von der Zustimmung der Gemeindeversammlung abhängig, allerdings können Stimmberechtigte innert fünf Tagen Rekurs einlegen. Der Gemeinderat betonte, dass die Umsetzung eine zeitlich befristete Baubewilligung mit Ausnahmebewilligungen erfordert.

 
pw