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Kanton Zürich
19.12.2024
19.12.2024 14:38 Uhr

Kanton Zürich verbietet nach zwei schweren Beissattacken Rottweiler-Neuanschaffungen ab 2025

Die Zürcher Hundeverbotsliste wird um die Rasse Rottweiler erweitert.
Die Zürcher Hundeverbotsliste wird um die Rasse Rottweiler erweitert. Bild: Kanton Zürich
Akutell leben 350 Rottweiler im Kanton Zürich

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Neuanschaffung von Rottweilern im Kanton Zürich verboten. Der Regierungsrat hat dies beschlossen, nachdem es in den letzten Monaten zu zwei schweren Beissvorfällen mit dieser Hunderasse kam, bei denen insbesondere Kinder schwer verletzt wurden.

Aktuelle Halter und Halterinnen können für die 350 Rottweiler im Kanton eine Haltebewilligung beantragen

Rottweiler werden künftig auf die Rassetypenliste II der Hundeverordnung aufgenommen, die Zucht, Erwerb und Zuzug verbietet. Aktuelle Halterinnen und Halter der rund 350 registrierten Rottweiler im Kanton können eine Haltebewilligung beantragen. Dafür müssen sie innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelung ein Gesuch einreichen. Auch Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Anteil unterliegen der Bewilligungspflicht.

Das Verhalten der Tiere wird überprüft

Zur Gewährleistung der Sicherheit wird im Bewilligungsverfahren das Verhalten der Tiere und die Eignung der Halterinnen und Halter überprüft. Regierungspräsidentin Natalie Rickli zum Halteverbot von Rottweiler-Hunden: «Hundehaltende tragen eine grosse Verantwortung und die meisten nehmen diese gut wahr. Das Rottweiler-Verbot dient als präventive Massnahme nach schweren Vorfällen, insbesondere mit Kindern. Zusätzliche Sicherheit wird die Überprüfung der aktuellen Rottweiler-Haltenden durch das Veterinäramt geben.»

pw