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Region Bülach
19.12.2024

Dietlikon erhält Millionenrückzahlung vom Kanton für Heimkosten

Bild: Google Maps
Wenn Eltern nicht bezahlen können: Der Kanton und nicht die Gemeinden müssen für die Kosten von Kinder- und Jugendheimen aufkommen

Die Gemeinde Dietlikon erhält vom Kanton Zürich eine Rückerstattung von fast 1,147 Millionen Franken. Dies ist das Ergebnis eines langjährigen Rechtsstreits, in dem das Bundesgericht 2016 entschied, dass der Kanton und nicht die Gemeinden für die Kosten von Kinder- und Jugendheimen hätte aufkommen müssen, wenn die Eltern zahlungsunfähig waren.

Im März 2022 hatte das Zürcher Verwaltungsgericht zugunsten der Gemeinden Erlenbach und Regensdorf entschieden, die ihre Beiträge für die Jahre 2006 bis 2016 erfolgreich zurückforderten. Basierend auf diesem Urteil konnten auch andere Zürcher Gemeinden bis März 2024 ihre Ansprüche geltend machen.

Dietlikon reichte fristgerecht seine Rückforderungen beim Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) ein und dokumentierte die entsprechenden Kosten. Nach Prüfung und Bereinigung durch das AJB wurde eine Rückerstattungssumme von 1,147 Millionen Franken festgelegt. Zusätzlich wird die Gemeinde rund 37'000 Franken an betroffene Eltern und Jugendliche zurückerstatten.

Da die Rückerstattungssumme über 1 Million Franken liegt, musste der Regierungsrat die Vereinbarung zwischen Dietlikon und der Bildungsdirektion genehmigen. Dieser Beschluss wurde am 4. Dezember 2024 gefasst. Die Auszahlung an die Gemeinde wird innerhalb von 30 Tagen erfolgen.

pw