Kurz vor Weihnachten verabschiedete der Zürcher Regierungsrat ein in ausserordentlich
kurzer Zeit per Januar 2025 in Kraft tretendes Verbot der Hunderasse Rottweiler (wir berichteten).
Trotz der verkürzten Beschwerdefrist gelang
es dem Schweizerischen Rottweilerhunde-Club und dem Zürcher Hundeverband dank
eines Sonderefforts mehrerer Fachleute über die Festtage am 30. Dezember Beschwerde gegen die geänderte Bestimmung in der Hundeverordnung beim Verwaltungsgericht einzureichen.
«Wertvolle Diensthunde»
Auch die beschwerdeführenden Verbände erachten die Vorfälle, an denen Rottweiler
beteiligt waren, als tragisch – so wie jeden solchen Vorfall mit einem Hund. «Im Kanton
Zürich leben derzeit rund 350 Rottweilerhunde, etliche davon sind der Polizei und anderen Organisationen eine unverzichtbare Stütze als Diensthunde», schreiben der Schweizer Rottweilerclub und der Zürcher Hundeverband in ihrer gemeinsamen Medienmitteilung.
Die Statistik zeige aber, dass Vorfälle, bei denen Rottweiler involviert sind, einen
verschwindend kleinen Teil ausmache. «Die Hunderasse Rottweiler aufgrund der zwei
durch den Regierungsrat erwähnten Vorfälle kurzerhand zu verbieten, ist willkürlich und
weder zielführend noch verhältnismässig.»