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Schleinikon gibt Friedhofsregelung an Niederweningen ab

Bild: Pixabay: RitaE
Die Gemeindeversammlung Schleinikon hat die Aufhebung der gemeinsamen Friedhof- und Bestattungsverordnung mit Niederweningen genehmigt. Es folgt ein Anschlussvertrag.

Die Gemeindeversammlung Schleinikon hat die gemeinsame Friedhof- und Bestattungsverordnung mit Niederweningen aufgehoben. Diese Regelung, gültig seit dem 1. Januar 2021, entsprach nicht den aktuellen Bedürfnissen und war formell fehlerhaft.

Grundlage für die Aufhebung ist die Tatsache, dass die Zuständigkeit für den Friedhof ausschliesslich bei der Gemeinde Niederweningen liegt, die auch Eigentümerin ist. Schleinikon hat nun einen Anschlussvertrag abgeschlossen, der die Nutzung des Friedhofs in Niederweningen regelt.

Durch diesen Vertrag können in Schleinikon wohnhaft gewesene Verstorbene weiterhin im Friedhof Niederweningen bestattet werden. Niederweningen bleibt Betreiberin des Friedhofs, während Schleinikon sich an den Kosten beteiligt.

 

mj