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Region Bülach
22.01.2025
21.01.2025 16:32 Uhr

Vogelgrippe auch in der Schweiz wieder auf dem Vormarsch

Bild: Kanton St. Gallen
An den Beobachtungsgebieten am Rhein wurden tote Wildvögel gefunden, Vogelgrippe dagegen wurde (noch) nicht festgestellt

Die hochansteckende Vogelgrippe hat nun auch die Schweiz erreicht. Angesichts des deutlichen Anstiegs von Fällen in Europa und mehreren Funden verendeter Wildvögel im Inland hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine schweizweite Verordnung erlassen. Diese regelt Massnahmen in Kontroll- und Beobachtungsgebieten und tritt am 16. Januar 2025 in Kraft.

Beobachtungsgebiete im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich wurden mehrere Gebiete entlang wichtiger Gewässer als Beobachtungszonen definiert. Dazu zählen ein drei Kilometer breiter Streifen entlang des Zürichsees, Greifensees, Pfäffikersees sowie der Limmat und des Rheins – Letzterer betrifft auch die Unterländer Gemeiden entlang des Rheins.

Bild: Kanton Zürich

Betroffene Tierhaltungen in diesen Gebieten wurden vom Veterinäramt direkt informiert und müssen die vorgegebenen Schutzmassnahmen einhalten, um eine mögliche Verbreitung der Seuche zu verhindern.

Bedeutung der Zusammenarbeit
Das Veterinäramt dankt allen betroffenen Tierhaltenden für ihre Unterstützung und Einsicht. Ihre Mithilfe sei entscheidend, um die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen bzw. nicht ausbrechen zu lassen.

Weitere Informationen sowie aktuelle Entwicklungen können auf der Spezialseite zh.ch/vogelgrippe abgerufen werden. Die Situation wird weiterhin genau beobachtet, um bei Bedarf weitere Massnahmen zu ergreifen.

ZU24.ch führte mit Jutta Lang, Kommunikationsverantwortliche Amtsstab, Gesundheitsdirektion - Veterinäramt ein ausführliches Interview zum Thema Vogelgrippe:

ZU24.ch: Die Meldungen über tote Wildvögel haben sich in der Schweiz, aber auch im Kanton Zürich und im Zürcher Unterland gemehrt - sind die Vögel alle Opfer der Vogelgrippe geworden?


Jutta Lang: Die Häufigkeit von Funden toter Wildvögel im Winter folgt insbesondere den kälteren Temperaturen und der Nahrungsgrundlage in der Natur. Zumindest im Kanton Zürich kann man aktuell darüber hinaus nicht von übermässigen Wildvogelfunden sprechen. Es wurde insbesondere bisher kein toter Wildvogel gefunden, der positiv auf Vogelgrippe getestet wurde.
 


ZU24.ch: Ab wann sprechen Sie von einer Pandemie?


Jutta Lang: Von einer Pandemie spricht man, wenn in enger zeitlicher Abfolge eine örtlich unbegrenzte Vermehrung eines Erregers stattfindet mit dem Potenzial, das Gesundheitssystem zu überlasten. Davon kann momentan nicht die Rede sein.
In Bezug auf den Menschen gibt es aktuell die Sorge, dass der Erreger der Aviären Influenza sich irgendwann so an unseren Organismus anpassen könnte, dass er pandemisches Potential entwickelt. Das Risiko einer Mensch-zu-Mensch-Ansteckung wird aktuell als sehr gering eingestuft. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, bei denen Menschen sich aufgrund ihres engen Kontakts zu Tieren angesteckt haben. Unter Wildvögeln gibt es mittlerweile eine weltweite Ausbreitung der Vogelgrippe.



ZU24.ch: Welche Vorkehrungen muss die Bevölkerung unternehmen - vor allem wenn Sie ein Kadaver gesichtet haben?


Jutta Lang: Wenn Privatpersonen tote Vögel entdecken oder auffinden, sollen diese nicht berührt oder bewegt werden. Stattdessen soll die Wildhut oder die Polizei informiert werden. Diese Einheiten sind instruiert und informiert, wie das weitere Vorgehen ist.



ZU24.ch: Gilt dies auch für Kleinsthaltungen?


Jutta Lang: In dem vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verfügten Beobachtungsgebiet (3 km breiter Uferstreifen an den grösseren Seen und Flüssen im Mittelland) gelten folgende Massnahmen. 
Für Tierhaltungen mit 50 oder mehr Tieren gilt mindestens eine der folgenden Massnahmen:

  • Sie beschränken den Auslauf des Hausgeflügels auf den geschlossenen Aussenklimabereich.
  • Sie stellen sicher, dass der Aussenbereich sowie die Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert sind.
  • Sie halten Hausgeflügel in einem geschlossenen Stall oder in einem anderen geschlossenen Haltungssystem, das für Wildvögel nicht zugänglich ist. 

Ausserdem gilt:

  • Hühner müssen getrennt von Gänsen und Laufvögeln gehalten werden.
  • Die Einschleppung des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte muss verhindert werden durch die Beschränkung der Anzahl von Personen mit Zutritt zur Tierhaltung auf das Notwendigste. Ausserdem muss eine Hygieneschleuse eingerichtet sein, entsprechende Stallkleidung und Schuhe getragen werden und die Möglichkeit zum Händewaschen und Desinfizieren vorhanden sein.
  • Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, an denen Geflügel aufgeführt wird, sind nur für Tiere zugelassen, die aus Tierhaltungen stammen, bei denen die obenstehenden Massnahmen seit 21 Tagen eingehalten sind.

 
ZU24.ch: Ist die Vogelgrippe eine saisonale Erkrankung der Vögel oder kommt diese das ganze Jahr vor?


Jutta Lang: Schwerpunktmässig tritt die Erkrankung in der Schweiz sicherlich in den kälteren Herbst- und Wintermonaten auf. Man muss aber davon ausgehen, dass die Tierseuche mittlerweile endemisch geworden ist, das bedeutet, dass es das ganze Jahr über Erkrankungen geben kann.



ZU24.ch: Gibt es Medikamente, wenn ein Tier (Huhn) die Vogelgrippe hat?


Jutta Lang: Nein. 



ZU24.ch: Kann sich die Vogelgrippe auch auf andere Tiere oder gar auf den Menschen ausweiten? 


Jutta Lang: Diese Möglichkeit besteht. Weltweit gibt es viele Nachweise bei Säugetieren, die an Vogelgrippe erkrankt und verstorben sind. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Beutegreifer und Aasfresser, die betroffen sind, wie bspw. Füchse, Katzen, Seelöwen, Nerze. Menschen können bei intensivem Kontakt mit Tieren ebenfalls erkranken. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist bisher nicht bekannt.

pw