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Region Bülach
05.03.2025
04.03.2025 19:18 Uhr

Ignoriert Eglisauer Gemeinderat Volksentscheid zu Todesanzeigen?

Bild: Marc Jäggi
Trotz klarer Zustimmung der Gemeindeversammlung für kostenlose Todesanzeigen führt der Gemeinderat Eglisau einen digitalen Newsletter ein und stoppt den Postversand.​

Im Sommer 2024 führte der Gemeinderat von Eglisau eine Pauschalgebühr von 500 Franken für den Versand von Beerdigungs- und Todesanzeigen an alle Haushalte ein. Zuvor war dieser Service kostenlos. Die Gebühr stiess auf Widerstand. Es kam zum Antrag an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2024, das Budget 2025 so anzupassen, dass der Versand der Anzeigen wieder gebührenfrei erfolgt. Der Souverän nahm diesen Antrag an. Die Gemeinde Eglisau schreibt dazu auf ihrer Website wörtlich: "(...) Zudem wurde an der Gemeindeversammlung ein Antrag mit grossem Mehr angenommen, das Budget 2025 anzupassen, damit der Versand der Anzeigen wieder gebührenfrei angeboten werden kann." 

Der Gemeinderat interpretiert den Entscheid der Gemeindeversammlung nun aber nicht als Verpflichtung, den kostenlosen Postversand von Bestattungsanzeigen wieder aufzunehmen, sondern als Auftrag, die Dienstleistung grundsätzlich wieder kostenlos anzubieten, unabhängig vom Vektor. In Zusammenarbeit mit dem Pfarramt der reformierten Kirchgemeinde und einer Vertreterin von Fokus Eglisau wurde ein digitales Publikationsorgan diskutiert. Das Ergebnis: Ein kostenloser, digitaler Newsletter für Beerdigungs- und Todesanzeigen, der ab dem 1. April eingeführt wird. Der Versand von physischen Anzeigen an alle Haushalte entfällt.

„Beim Budget handelt es sich um eine Ausgabenermächtigung. Die Gemeindeversammlung hat mit der Budgetänderung dem Gemeinderat die Befugnis erteilt, für die Publikation von Todes- und Beerdigungsanzeigen Ausgaben zu tätigen. Damit verbunden war die Absicht, dass die Dienstleistung gebührenfrei angeboten werden kann und die anfallenden Kosten nicht von den Angehörigen getragen werden müssen“, erklärt Gemeinderat Nando Oberli, Ressortvorsteher Bevölkerungsdienste & Sicherheit schriftlich gegenüber zueriunterland24.ch 

Der Newsletter, der bereits für Abstimmungsergebnisse und den monatlichen Gemeindebrief genutzt wird, kann also von interessierten Personen per E-Mail abonniert werden. Zusätzlich werden Todesfälle weiterhin im Infokasten vor dem Gemeindehaus ausgehängt und ab Mai im Mitteilungsblatt unter «Amtliches» mit Personalien und Todesdatum veröffentlicht. Dort allerdings - wegen der Zeitverzögerung - ohne Angaben zur Abdankung und Beerdigung; diese Informationen sind dem Newsletter oder dem Aushangkasten zu entnehmen.

Warum nicht einfach - wie von der Gemeindeversammlung gewünscht - zurück zur Beerdigungsanzeige per Post in jeden Briefkasten? Und warum konnten nach dem Volksentscheid Vertreter der Kirchen und eine Vertreterin der Ortspartei Fokus Eglisau mitdiskutieren und mitbestimmen? 

„Eine Rückkehr zur alten Praxis mit dem Versand in alle Haushalte wurde vom Gemeinderat erwogen. Daneben wollte er andere Optionen in Betracht ziehen, die den Anforderungen ebenfalls gerecht werden. Als Anspruchsgruppen, die im Zusammenhang mit der Budgetänderung stark hervortraten, wurden das Pfarramt der reformierten und katholischen Kirchgemeinden und Fokus Eglisau in die Lösungsfindung einbezogen. Ein solcher Einbezug in den politischen Prozess ist nichts Ungewöhnliches. Die katholische Kirchgemeinde konnte aufgrund von Krankheit nicht am Austausch teilnehmen“, so der zuständige Gemeinderat Oberli.

Und was passiert mit den für den Postversand ins Budget 2025 aufgenommen CHF 15'000.--?  Nado Oberli stellt klar: „Der Budgetposten verbleibt im Budget. Allenfalls wird er nicht im bewilligten Umfang beansprucht. Er kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.“

Ob Todes- und Beerdigungsanzeigen per digitalem Newsletter von der Bevölkerung akzeptiert werden oder ob der Ruf nach dem traditionellen Versand lauter wird, zeigt sich in den nächsten Wochen. Die Rekursfrist dauert 30 Tage. 

mj