Nach dem Rücktritt von Gemeinderätin Alexandra Götz sucht die beschauliche Gemeinde Schleinikon eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für den Rest der Amtsdauer 2022–2026. Interessierte Personen können ihre Kandidatur bis spätestens 9. April 2025 einreichen.
Gemäss Gemeindeordnung und dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) sind alle stimmberechtigten Personen mit Wohnsitz in Schleinikon wählbar. Der Wahlvorschlag muss den vollständigen Namen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, den Beruf, die Adresse und den Heimatort der Kandidatin oder des Kandidaten enthalten. Zusätzlich können der Rufname sowie die Parteizugehörigkeit angegeben werden.
Jeder Wahlvorschlag benötigt die Unterstützung von mindestens 15 stimmberechtigten Personen aus Schleinikon, die mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnen. Eine einmal geleistete Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden, und jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Die Vorschläge können zudem mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die provisorischen Wahlvorschläge veröffentlicht. Innerhalb von sieben Tagen nach der Publikation können Änderungen vorgenommen, Vorschläge zurückgezogen oder neue Kandidaturen eingereicht werden.
Falls es keine stille Wahl gibt, findet am 28. September 2025 eine Urnenwahl statt.