Die Polizei schnappte im September 2023 in Zürich – und verhaftete einen Mann, der Marihuana auf sich trug. Die Kontrolle ergab: Es waren 0,595 Gramm mehr als erlaubt. Zum Eigenkonsum sind 10 Gramm straffrei.
Seit zehn Jahren arbeitslos
Fast anderthalb Jahre später steht der Mann vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich. Kiffen betrachtet er als Lebensinhalt; der gelernte Polymechaniker ist seit über zehn Jahren arbeitslos. Er suche auch «gar nicht wirklich» nach einer Stelle, sagt er: «Ich wohne daheim, muss keine Miete abgeben, die Eltern zahlen mein Essen.»
Diskriminierend?
Dass er an jenem frühen Septembermorgen von der Polizei kontrolliert wurde und dass ihm das Stadtrichteramt für das Bisschen zu viel Gras eine Busse von 100 Franken aufgebrummt hat, findet er diskriminierend.
Busse bestätigt
Das Argument überzeugte das Bezirksgericht nicht. Der Einzelrichter bestätigte die Busse. Zudem muss der Mann 500 Franken Gebühren des Stadtrichteramts sowie mindestens 600 Franken Gebühren für das Urteil des Einzelgerichts zahlen. Von Diskriminierung könne nicht die Rede sein.