In der Primarschule Winkel ist ein Masernfall bestätigt worden. Wie die NZZ und der Zürcher Unterländer berichten, mussten mehrere Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen daraufhin sofort in Quarantäne. Der Ausbruch sorgt für Besorgnis – die Behörden haben umgehend Schutzmassnahmen ergriffen.
Strenge Quarantäne-Vorgaben
Das Volksschulamt hat klare Richtlinien für solche Fälle erlassen. Personen, die mit einer erkrankten Person Kontakt hatten, müssen innerhalb von drei bis fünf Stunden ihren Impfausweis vorlegen. Wer einen vollständigen Impfschutz oder eine überstandene Masernerkrankung nachweisen kann, darf die Quarantäne verlassen. Fehlt dieser Nachweis, gilt eine Isolationspflicht von 21 Tagen.
Nach der ersten Infektion schien die Lage zunächst unter Kontrolle. Doch kurz darauf wurde ein weiterer Verdachtsfall in einer anderen Klasse gemeldet. Auch hier mussten die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen in Quarantäne.
Impfung als Schutzmassnahme
Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat seit Jahresbeginn elf Masernfälle im Kanton registriert – fast so viele wie im gesamten Jahr 2024. Die jüngsten drei Fälle betreffen Kinder im schulpflichtigen Alter aus derselben Familie.
Masern sind hochansteckend und können zu schweren Komplikationen führen. Die Gesundheitsbehörden betonen, dass die Impfung das wirksamste Mittel zur Eindämmung der Krankheit ist. Personen, die sich innerhalb von 72 Stunden nach einem Verdachtsfall impfen lassen, können die Quarantäne verkürzen.
Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben gezeigt, wie wichtig schnelles Handeln und klare Kommunikation in solchen Situationen sind. Die Behörden hoffen, dass durch konsequente Massnahmen und eine hohe Impfquote weitere Ausbrüche verhindert werden können.