Steuerpflichtige im Kanton Zürich erhalten mehr Zeit: Die Finanzdirektion verlängert die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 bis zum 30. April 2025. Grund für diese Entscheidung sind technische Störungen bei der Online-Plattform ZHprivateTax, die in den letzten Wochen immer wieder für Ausfälle oder eine stark verlangsamte Nutzung gesorgt haben.
Verzögerungen bei digitaler Einreichung
An den Wochenenden vom 15./16. und 22./23. März war der Zugriff auf die Online-Steuererklärung teilweise nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. In mehreren Fällen kam es zu einer spürbar verlangsamten Performance, was einige Nutzerinnen und Nutzer offenbar dazu veranlasste, ihre Steuererklärung abzubrechen. Die Folge: deutlich weniger Eingänge als üblich für diesen Zeitraum im März.
Zwar wurden laut Finanzdirektion inzwischen zahlreiche Massnahmen zur Behebung der Störung umgesetzt, dennoch könne eine erneute Systemüberlastung am bevorstehenden letzten Märzwochenende nicht ausgeschlossen werden. Besonders kritisch: Genau zu diesem Zeitpunkt reichen erfahrungsgemäss viele Zürcherinnen und Zürcher ihre Steuererklärung ein.
Verlängerung für alle – unabhängig vom Format
Mit der Fristverlängerung will die Finanzdirektion sicherstellen, dass niemand wegen technischer Probleme gezwungen ist, eine individuelle Fristerstreckung zu beantragen. Die Verlängerung gilt unabhängig vom verwendeten Einreichungskanal – also sowohl für die Online-Erklärung als auch für die Offline-Software oder die Papierversion.
Online-Erklärung weiterhin bevorzugt
Die digitale Steuererklärung ZHprivateTax wurde 2021 eingeführt und ist inzwischen der beliebteste Weg zur Einreichung: Im vergangenen Jahr nutzten rund eine halbe Million Steuerpflichtige diesen Kanal. Die Verantwortlichen beim kantonalen Steueramt bedauern die jüngsten technischen Schwierigkeiten und informieren über allfällige weitere Störungen auf der Website von ZHprivateTax.