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Region Bülach
31.03.2025

Konkurs der Victory Garagen AG: Was passiert mit meinem Auto?

Bild: zVg
Nach der Schliessung der Victory Garagen AG in Eglisau bangen Kunden um eingelagertes Eigentum. Was Betroffene jetzt wissen müssen.

Die Victory Garagen AG in Eglisau ist Geschichte. Mit Urteil vom 3. März 2025 hat das Bezirksgericht den Konkurs eröffnet – auch der AVIA-Tankstellenshop ist betroffen. zueriunterland24 hat ausführlich darüber berichtet. Seither ist die Garage amtlich versiegelt, niemand darf hinein. Viele Kundinnen und Kunden stehen nun ratlos vor verschlossenen Türen: Wo sind meine Sommerreifen? Was ist mit meinem Auto, das in der Werkstatt war?

Reifen, Autos, persönliche Gegenstände – alles blockiert

Wer sein Fahrzeug zur Reparatur abgegeben oder Reifen eingelagert hat, kommt aktuell nicht mehr daran. Die amtliche Siegelung bedeutet: Kein Zutritt, keine Herausgabe, keine Ausnahmen. Doch es gibt Hoffnung.

Was jetzt zu tun ist

zu24 hat bei der Mobile Equipe Konkurs des Notariatsinspektorats Kanton Zürich nachgefragt. Die Antwort:

„Kunden, welche Reifen bei der VICTORY GARAGEN AG eingelagert haben, oder Kunden, welche Fahrzeuge zur Reparatur übergeben haben, können bei der Konkursverwaltung eine Eigentumsansprache geltend machen.“

Diese muss schriftlich erfolgen – samt aller Beweismittel wie Einlagerungsverträge, Quittungen oder Fotos. Das entsprechende Formular steht auf der Webseite der Zürcher Notariate zur Verfügung. Die Unterlagen sind per Post an folgende Adresse zu senden: Mobile Equipe Konkurs, Postfach, 8036 Zürich

Worum es beim Konkurs geht

Ein Konkurs wird nur eröffnet, wenn keine andere Lösung mehr möglich ist. Sobald das Gericht das Verfahren eröffnet, ist der Betrieb sofort stillgelegt. Die Mitarbeitenden verlieren ihre Stelle, die Geschäftsführung das Verfügungsrecht. So auch bei der Victory Garagen AG.

Zwei Gründe können zur Konkurseröffnung führen: Entweder das Unternehmen ist überschuldet – also die Schulden übersteigen das Vermögen – oder es erklärt sich selbst für zahlungsunfähig.

Forderungen? Nur mit Belegen

Wer offene Rechnungen oder andere Ansprüche gegenüber der Garage hat, kann diese als Gläubigerin oder Gläubiger beim Konkursamt geltend machen. Auch hier gilt: Nur schriftlich und mit vollständigen Belegen. Ohne diese werden Forderungen nicht berücksichtigt.

mj