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Region Bülach
03.04.2025

Bachenbülach stoppt Vorstoss für Feuerwerksverbot

Bild: zvg
Ein generelles Feuerwerksverbot kommt in Bachenbülach nicht – der Gemeinderat verweist auf rechtliche Hürden und fehlende Umsetzbarkeit.

In Bachenbülach wird es vorerst kein generelles Feuerwerksverbot geben. Der Gemeinderat hat einen entsprechenden Antrag einer Einwohnerin abgelehnt. Die Begründung: rechtliche Unsicherheiten, fehlende Kontrollmöglichkeiten und die mangelnde Koordination mit Nachbargemeinden.

In der geltenden Polizeiverordnung ist bereits geregelt, dass lärmendes Feuerwerk nur an zwei Tagen im Jahr erlaubt ist – am Nationalfeiertag am 1. August und an Silvester. Für ein vollständiges Verbot müsste diese Verordnung angepasst werden, was laut Gemeinderat mit hohen rechtlichen und praktischen Hürden verbunden wäre.

Ein zentrales Problem wäre die Durchsetzung: Laut Stadtpolizei Bülach könnten Verstösse nur geahndet werden, wenn das Abbrennen des Feuerwerks direkt beobachtet wird. Eine lückenlose Kontrolle sei unrealistisch und würde unverhältnismässig viele Ressourcen binden.

Auch die umliegenden Gemeinden planen derzeit kein generelles Feuerwerksverbot. Ein isolierter Alleingang von Bachenbülach würde laut Gemeinderat lediglich dazu führen, dass das Feuerwerk in benachbarte Orte verlagert wird – ohne dass sich die Gesamtsituation verbessert.

Auf Bundesebene ist das Thema ebenfalls aktuell: Im November 2023 wurde eine Volksinitiative zur Einschränkung von Feuerwerk eingereicht. Eine nationale Abstimmung darüber wird frühestens 2026 erwartet. Der Gemeinderat will diesem Entscheid nicht vorgreifen und sieht deshalb keinen Handlungsbedarf auf lokaler Ebene.

Damit bleibt es in Bachenbülach bei der bisherigen Regelung – mit Einschränkungen, aber ohne generelles Verbot.

mj