Die Entscheidung ist gefallen – und bleibt bestehen: Die Eigentalstrasse zwischen Oberembrach und Nürensdorf wird per Ende Juli 2027 für den Durchgangsverkehr geschlossen. Der Zürcher Regierungsrat sieht keinen Anlass, von dem seit 2017 rechtskräftigen Beschluss abzuweichen.
Damals hatten sich der Kanton und die Gemeinden Oberembrach, Nürensdorf sowie Kloten auf die Schliessung der Strecke geeinigt. Die Strasse verläuft mitten durch ein ökologisch besonders wertvolles Gebiet und soll deshalb rückgebaut und in einen Veloweg umgewandelt werden.
Inzwischen haben sich in allen drei Gemeinden politische Mehrheiten gegen die Schliessung formiert. Volksentscheide und Parlamentsbeschlüsse fordern den Erhalt der Strasse. Mehrere Gespräche mit dem Kanton führten jedoch zu keinem Kurswechsel. Die Regierung verweist auf eine unveränderte Faktenlage und sieht keine Grundlage für eine erneute Interessenabwägung.
Sorge um Ausweichverkehr
Kritik kommt vor allem wegen möglicher Verkehrsverlagerungen. Bei temporären Sperrungen während der Amphibienwanderung wurden bislang rund 2000 Fahrzeuge pro Tag registriert, die sich auf alternative Routen verteilten. Besonders betroffen sind kleinere Weiler in der Umgebung.
Obwohl das Verkehrsaufkommen insgesamt als stabil bis rückläufig eingeschätzt wird, bleibt die Sorge um zusätzliche Belastung bestehen. Der Kanton signalisiert in diesem Punkt Gesprächsbereitschaft und stellt Unterstützung bei Massnahmen gegen unerwünschten Ausweichverkehr in Aussicht.
Vorrang für den Naturschutz
Im Fokus der kantonalen Haltung steht der Naturschutz. Eine gemeinsam in Auftrag gegebene Studie bescheinigt der geplanten Schliessung eine deutliche Entlastung der betroffenen Lebensräume. Schadstoffe, Lärm, Licht und Kollisionsrisiken für Wildtiere sollen durch den Rückbau stark reduziert werden.
Die Eigentalstrasse verläuft durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung. Laut geltendem Bundesrecht sind Beeinträchtigungen in solchen Räumen bei jeder Gelegenheit zu beseitigen. Der Rückbau zur Veloverbindung gilt aus kantonaler Sicht als konsequente Umsetzung dieser Vorgabe.