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Kanton Zürich
09.04.2025

Mildere Strafe für FCZ-Rowdys

In Basel kam es vor sieben Jahren zu wüsten Szenen - abseits eines Fussballspiels.
In Basel kam es vor sieben Jahren zu wüsten Szenen - abseits eines Fussballspiels. Bild: Archiv
Im Mai 2018 überfielen FCZ-Hooligans eine Saisonschlussfeier der Muttenzerkurve beim St.-Jakob-Stadion. Nun sprach das Appellationsgericht Basel-Stadt das zwetinstanzliche Urteil.

Der Ex-Hooligan aus dem FCZ-Umfeld konnte am Dienstag aufatmen. 17 Monate bedingt in Verbindung mit einer bedingten Geldstrafe von 4800 Franken. Die Schuldsprüche gegen die übrigen beiden Beschuldigten, die Teil des angreifenden Mobs waren, wurden durch das Appellationsgericht bestätigt, wobei die Strafe gegen den zweiten Zürcher in eine bedingte gemildert wurde.

Haftentschädigung für Basler

Im Fall eines 29-jährigen Deutschen wurde das Strafmass von acht Monaten bedingt wegen Raufhandels bestätigt. Der Basler Beschuldigte wurde kostenlos freigesprochen, zudem erhält er eine Haftentschädigung von 4000 Franken. Die Berufungsanträge der Staatsanwaltschaft wurden allesamt abgewiesen.

Zu lange Verfahrensdauer

Dass es zu keiner Strafverschärfung gekommen sei, sei im Wesentlichen dem Umstand geschuldet, dass das Beschleunigungsgebot in dem Verfahren verletzt worden sei, so Gerichtspräsidentin Liselotte Henz. Seit dem erstinstanzlichen Urteil sind fast fünf Jahre vergangen.

tre