Der Ex-Hooligan aus dem FCZ-Umfeld konnte am Dienstag aufatmen. 17 Monate bedingt in Verbindung mit einer bedingten Geldstrafe von 4800 Franken. Die Schuldsprüche gegen die übrigen beiden Beschuldigten, die Teil des angreifenden Mobs waren, wurden durch das Appellationsgericht bestätigt, wobei die Strafe gegen den zweiten Zürcher in eine bedingte gemildert wurde.
Haftentschädigung für Basler
Im Fall eines 29-jährigen Deutschen wurde das Strafmass von acht Monaten bedingt wegen Raufhandels bestätigt. Der Basler Beschuldigte wurde kostenlos freigesprochen, zudem erhält er eine Haftentschädigung von 4000 Franken. Die Berufungsanträge der Staatsanwaltschaft wurden allesamt abgewiesen.
Zu lange Verfahrensdauer
Dass es zu keiner Strafverschärfung gekommen sei, sei im Wesentlichen dem Umstand geschuldet, dass das Beschleunigungsgebot in dem Verfahren verletzt worden sei, so Gerichtspräsidentin Liselotte Henz. Seit dem erstinstanzlichen Urteil sind fast fünf Jahre vergangen.