Die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in der Gemeinde kann grösstenteils wie geplant beginnen. Einzig ein Rekurs gegen den Projektfestsetzungsbeschluss des Gemeinderats verzögert die Umsetzung entlang der Rietwiesenstrasse im Teilgebiet Oberhasli.
Öffentliche Auflage ohne grosse Einwände
Die im Januar 2025 vom Gemeinderat verabschiedeten Projektunterlagen lagen vom 7. März bis 7. April 2025 öffentlich auf. In dieser Zeit konnte die Bevölkerung Einwendungen oder rechtliche Schritte einreichen. Einzig entlang der Rietwiesenstrasse wurde beim Baurekursgericht des Kantons Zürich ein Rekurs eingereicht. Für alle übrigen Strassenzüge im Gemeindegebiet liegt somit ein rechtsgültiger Projektbeschluss vor.
Beschlossene Massnahmen können umgesetzt werden
Die Umsetzung der Tempo-30-Zonen basiert auf dem Entscheid der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2023. Damals hatten die Stimmberechtigten dem flächendeckenden Temporegime zugestimmt. Nun folgt die bauliche Umsetzung: Signalisationen werden angebracht, Bodenmarkierungen aufgetragen.
Etappenweise Einführung mit transparenter Kommunikation
Die Einführung erfolgt etappenweise und unter der Leitung der Abteilung Gesellschaft und Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem Betriebszweig Werke. Ein detaillierter Zeit- und Etappenplan wird derzeit ausgearbeitet und soll zu gegebener Zeit kommuniziert werden. Die Bevölkerung wird laufend über den Projektfortschritt informiert.