Die Gemeinde Freienstein-Teufen treibt die langfristige Entwicklung ihres Siedlungsraums weiter voran: Im Zuge der laufenden Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) wird auch die kommunale Richtplanung überarbeitet. Damit sollen künftig die raumplanerischen Grundlagen auf den neusten Stand gebracht werden – insbesondere im Hinblick auf Verkehr, Erholungsgebiete und eine nachhaltige Nutzung des Gemeindegebiets.
Letzte Revision liegt über ein Jahrzehnt zurück
Bereits 2012 wurde die BZO letztmals teilrevidiert. Seither haben sich zahlreiche Rahmenbedingungen verändert – sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene. Mit der nun angestossenen Revision soll auf die aktuellen Bedürfnisse und Entwicklungen reagiert werden.
Planungsarbeiten werden umfangreicher als erwartet
Die Exekutive hatte für die anstehenden Planungsarbeiten ursprünglich einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 66'000 bewilligt. Doch der Bedarf an zusätzlichen Abklärungen, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Erholung, machte einen Nachschlag nötig: Der Gemeinderat hat deshalb einen Zusatzkredit von CHF 59'000 gesprochen.
Gesamtkosten belaufen sich auf 125'000 Franken
Damit belaufen sich die Totalausgaben für das gesamte Planungsprojekt auf CHF 125’000. Diese Summe wurde an der Gemeindeversammlung für die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 bereits als Budgetkredit beschlossen.
Richtplanung als Grundlage für die Zukunft
Die umfassende Revision soll nicht nur Klarheit schaffen, wie sich die Gemeinde baulich entwickeln kann, sondern auch wichtige Weichen für eine lebenswerte Zukunft stellen – mit durchdachter Verkehrserschliessung, hochwertigen Grünräumen und einer sinnvollen Nutzung der verfügbaren Flächen.