Die Kantonspolizei Zürich hat am Mittwochnachmittag, 14. Mai 2025, zusammen mit mehreren Stadt- und Gemeindepolizeien verkehrspolizeiliche Schwerpunktkontrollen im ganzen Kantonsgebiet durchgeführt. Im Zentrum standen sogenannte Trendfahrzeuge wie E-Trottinetts, E-Bikes oder ähnliche elektrische Kleinfahrzeuge. Insgesamt wurden 154 Fahrzeuge kontrolliert.
Verstösse in fast jedem dritten Fall
Bei den Kontrollen wurden in 48 Fällen Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz festgestellt. Zudem verfassten die Einsatzkräfte sechs Beanstandungsrapporte. Eine Person wurde wegen eines Verstosses gegen das Ausländergesetz verhaftet.
Die Polizei betont, dass viele Nutzerinnen und Nutzer von E-Fahrzeugen die geltenden Verkehrsregeln nur unzureichend kennen. So gelten je nach Fahrzeugkategorie unterschiedliche Vorschriften – etwa solche für Velos oder Mofas. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen in vielen Fällen einen Führerausweis der Kategorie M, während jüngeren Personen das Fahren von E-Trottinetts grundsätzlich untersagt ist.
Manipulationen und Geschwindigkeitsüberschreitungen im Fokus
Die Kantonspolizei erinnert daran, dass für Trendfahrzeuge klar definierte Höchstgeschwindigkeiten gelten. Diese dürfen weder überschritten noch durch technische Eingriffe manipuliert werden. Ziel der Kontrollen sei es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Bewusstsein für die geltenden Vorschriften zu stärken.