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Kanton Zürich
23.05.2025
24.05.2025 09:58 Uhr

Rotweiler: Nur 55 Gesuche

Seit Anfang Jahr dürfen Rottweiler im Kanton Zürich nur noch mit Bewilligung gehalten werden. Erst 55 Halterinnen und Halter haben bisher ein Gesuch gestellt. (Symbolbild)
Seit Anfang Jahr dürfen Rottweiler im Kanton Zürich nur noch mit Bewilligung gehalten werden. Erst 55 Halterinnen und Halter haben bisher ein Gesuch gestellt. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/AP/MARY ALTAFFER
Beim Zürcher Veterinäramt sind bisher erst 55 Haltegesuche für Rottweiler eingegangen. Dies gab das Veterinäramt am Donnerstag auf Anfrage von Keystone-SDA bekannt.

Die Zürcher Rottweiler-Halterinnen und -Halter lassen sich offenbar Zeit mit dem neu eingeführten Haltegesuch für ihre Vierbeiner: Erst jeder oder jede sechste hat beim Veterinäramt ein Gesuch gestellt, den Hund weiterhin halten zu dürfen.

Noch bis Ende Juni

Bis Ende Juni haben die Halterinnen und Halter noch Zeit, den Antrag einzureichen. Verpassen sie die Frist, machen sie sich strafbar. Im Kanton Zürich sind rund 350 Rottweiler registriert.

Mehrere Angriffe gegen Kinder

Weil im vergangenen Jahr mehrere Kinder von Rottweilern angegriffen wurden, entschied die Regierung, die Anschaffung dieser Rasse auf Anfang 2025 zu verbieten. Wer bereits einen Rottweiler besitzt, braucht eine Bewilligung und muss mit dem Hund zum Wesenstest.

«Versteckte Haltung»

Das Halteverbot wird bald auch Thema im Kantonsrat: Ein Bürger, der als Hundetrainer arbeitet, fordert in einer neuen Einzelinitiative die Aufhebung des Rasseverbots.

Ein solches Verbot sei verallgemeinernd und verkenne sowohl den aktuellen Stand der Wissenschaft als auch die langjährige Erfahrung vieler Fachpersonen, schrieb der Hundetrainer in seinem Vorstoss. Ein generelles Halteverbot schaffe keine Sicherheit, sondern führe zu versteckter und mangelhafter Unterbringung dieser Tiere.

Keystone-SDA