Seit dem Debakel um die vom Bundesgericht für ungültig erklärte Abstimmung zum Projekt "Zukunft 8187" – ZU24.ch berichtete – kochen die Emotionen rund um das Thema Schule in Weiach weiter hoch. Mit einer Einzelinitiative wird nun ein neues Kapitel eröffnet.
Peter Lamprecht, Präsident der Rechnungsprüfungskommission, reichte zusammen mit 28 Mitunterzeichnenden ein Begehren ein, das eine grundlegende Überarbeitung der Schulanschlussverträge mit den Aargauer Gemeinden Fisibach und Zurzach (Ortsteil Kaiserstuhl) fordert. Die Initiative zielt darauf ab, die bestehenden Verträge, die den Schulbesuch von Kindern aus den genannten Gemeinden in Weiach regeln, neu zu verhandeln, um eine gerechtere Kostenverteilung zu erreichen.
Hintergrund: Kritik an finanzieller Belastung durch bestehende Verträge
Die aktuellen Anschlussverträge, die seit 2015 in Kraft sind, basieren auf dem Regionalen Schulausgleich (RSA). Die Initianten kritisieren, dass diese Regelung Weiach finanziell überproportional belastet. Während ursprünglich mit etwa 37 Schülerinnen und Schülern aus den Aargauer Gemeinden gerechnet wurde, besuchen mittlerweile rund 100 Kinder aus Fisibach und Zurzach die Schule in Weiach. Dies entspricht etwa einem Drittel der gesamten Schülerschaft. Die zusätzlichen Kosten führen laut Initiative dazu, dass Weiach jährlich zwischen 300'000 und 400'000 Franken mehr aufwenden muss, als für die eigenen Schülerinnen und Schüler notwendig wäre.
Forderungen der Initiative: Neue Vertragsgrundlagen und Urnenabstimmung
Die Initiative verlangt, dass die bestehenden Verträge neu ausgehandelt werden, wobei die Betriebskosten der Schule Weiach nach einem definierten Verteilschlüssel auf die drei Gemeinden Weiach, Fisibach und Zurzach aufgeteilt werden sollen. Ein Vorschlag sieht vor, 30 % der Kosten im Verhältnis der Einwohnerzahlen und 70 % im Verhältnis der Schülerzahlen zu verteilen. Zudem sollen Investitionskosten entsprechend den Einwohnerzahlen aufgeteilt und eine gemeinsame Schulpflege mit Vertretungen aller drei Gemeinden gebildet werden. Die neuen Verträge sollen eine Laufzeit von mindestens 25 Jahren haben und nur mit einer Kündigungsfrist von fünf Jahren kündbar sein. Die Initiative fordert, dass die Weiacher Stimmberechtigten über die neuen Verträge an der Urne abstimmen können.
Gemeinderat erkennt Initiative als gültig an, weist jedoch auf Unklarheiten hin
Der Gemeinderat von Weiach hat die Initiative formell und materiell als gültig erklärt, obwohl er Unklarheiten im Wortlaut bemängelt. Insbesondere sei das Begehren nicht klar von der Begründung getrennt, was die Interpretation erschwere. Der Gemeinderat beabsichtigt daher, das Gespräch mit den Initianten zu suchen, um die Initiative im Sinne der Stimmberechtigten zu präzisieren.
Kontext: Frühere Kritik an Schulprojekten und finanzieller Belastung
Bereits im Zusammenhang mit dem Schulprojekt «Zukunft 8187», das eine umfassende Neugestaltung und Erweiterung der Schulanlage Hofwies vorsah, wurde Kritik an den finanziellen Belastungen durch die Schulanschlussverträge laut. Der ehemalige Gemeindepräsident Werner Ebnöther hatte betont, dass die Verträge mit den Aargauer Gemeinden zu erheblichen Mehrkosten für Weiach führten und eine gerechtere Kostenverteilung notwendig sei. Diese Kritikpunkte finden sich nun auch in der aktuellen Einzelinitiative wieder.
Ausblick: Mögliche Konsequenzen bei Nichtzustimmung der Aargauer Gemeinden
Sollte die Initative vom Weiacher Souverän angenommen werden, und die Gemeinden Fisibach und Zurzach dem neu auszuhandelnden Verträgen nicht zustimmen, sieht die Initiative vor, dass der Gemeinderat Weiach verpflichtet ist, die bestehenden Anschlussverträge auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt gemäss Aussage des Gemeindepräsidenten Stefan Arnold 3 Jahre. Dies würde bedeuten, dass die Kinder aus den Aargauer Gemeinden nicht mehr in Weiach zur Schule gehen könnten, was weitreichende Konsequenzen für alle beteiligten Gemeinden hätte.