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Region Bülach
05.06.2025

Neue Regeln für Wahlbeiträge in der «dorfziitig»

Bild: Gemeinde Winkel
Damit Wahlen fair bleiben, führt die Gemeinde Winkel klare Vorgaben für Beiträge in der «dorfziitig» ein – Leserbriefe inklusive.

Wer in der Gemeinde Winkel kandidiert, muss sich künftig an klare Spielregeln halten – zumindest wenn es um Texte in der «dorfziitig» geht. Nach hitzigen Diskussionen rund um frühere Ersatzwahlen zieht der Gemeinderat nun die Reissleine: Neue Mindeststandards sollen verhindern, dass einzelne Beiträge das Wahlergebnis beeinflussen oder einseitig gefärbt sind.

Die Redaktion der «dorfziitig» hat ihre Richtlinien deshalb komplett überarbeitet – in enger Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und den politischen Ortsparteien. Herausgekommen ist ein Regelwerk, das die Gleichbehandlung aller Kandidierenden garantieren soll. Und: Die letzte Entscheidungsgewalt liegt neu bei der Verwaltungsleitung.

Zweimal Wort ergreifen – unter klaren Bedingungen

Jede Partei und jede kandidierende Person darf vor der Wahl zwei Beiträge einreichen. Länge, Inhalt und ob ein Foto beigelegt wird – darüber entscheidet die Redaktion. Alle Texte erscheinen nach Namen sortiert, getrennt nach Funktionen und nach den offiziellen Gemeindebereichen.

Besonders heikel: Leserbriefe. Auch sie dürfen gedruckt werden – aber nur, wenn sie nicht beleidigend oder rechtlich problematisch sind. Der Hinweis unter dem Text macht klar: Die Verantwortung trägt allein die Verfasserin oder der Verfasser.

Klare Linie gegen Stimmungsmache

Was nicht gedruckt wird: Diffamierungen, Persönlichkeitsverletzungen oder strafbare Aussagen. Auch bei Abstimmungen ist der Platz begrenzt – höchstens eine halbe A5-Seite pro Partei. Wer sich nicht daran hält, bleibt draussen.

Kontrolle liegt bei der Gemeinde

Wer Zweifel hat, wie mit einem Beitrag umzugehen ist, muss sich an die Gemeindeschreiberin oder den Gemeindeschreiber wenden. Sie oder er entscheidet im Zweifel. Auch der Datenschutz ist geregelt: Mobilnummern und Mailadressen der Kandidierenden dürfen nur für die Wahl genutzt und danach gelöscht werden.

mj