in 40-jähriger Schweizer ist vom Bezirksgericht Bülach wegen vorsätzlicher Tötung seiner ehemaligen Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Zusätzlich ordnete das Gericht eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs an.
Die Tat ereignete sich am 1. Oktober 2023 in Embrach. Der Mann hatte seine acht Jahre jüngere, aus Kolumbien stammende Ex-Frau, mit der er eine gemeinsame Tochter hat, mit blossen Fäusten derart heftig geschlagen, dass sie noch am Tatort verstarb. Das Gericht wertete die Tat als vorsätzliche Tötung.
Konflikte nach der Scheidung eskalierten
Die Beziehung war seit der Scheidung im Jahr 2015 zunehmend von Konflikten geprägt. Vor Gericht schilderte der Beschuldigte seine emotionale Überforderung. Er habe die Trennung nicht akzeptieren können und war überzeugt, die Beziehung sei nicht endgültig vorbei. Zusätzlich warf er seiner ehemaligen Partnerin vor, die gemeinsame Tochter während Besuchszeiten nicht korrekt zu behandeln.
Der Mann hatte zuvor sogar versucht, eine Ausschaffung der Frau nach Kolumbien zu erwirken – ohne Erfolg. Der Staatsanwalt sprach von Mord und forderte 16 Jahre Freiheitsstrafe. Die Verteidigung plädierte hingegen auf zehn Jahre wegen einer Tötung mit Eventualvorsatz.
Gerichtsurteil: Deutliches Signal gegen häusliche Gewalt
Das Gericht entschied sich schliesslich für eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung. Die Anordnung einer Therapie deutet darauf hin, dass das Gericht auch die psychische Verfassung des Täters in seine Entscheidung einbezogen hat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob Berufung eingelegt wird, ist derzeit offen.