Mit einer Änderung des kantonalen Steuergesetzes plant der Zürcher Regierungsrat, sich künftig mit 25 Prozent an den Erträgen der Grundstückgewinnsteuer zu beteiligen. Bisher stehen diese Einnahmen ausschliesslich den Gemeinden zu. Begründet wird der Schritt mit massiv gestiegenen Ausgaben für kantonale Infrastrukturprojekte, die laut Regierung zwischen 2010 und 2023 um rund 60 Prozent zugenommen haben.
Der Kanton Zürich ist – gemeinsam mit dem Kanton Zug – bislang der einzige Kanton, in dem die Grundstückgewinnsteuer vollständig in den Gemeindekassen verbleibt. In fast allen anderen Kantonen werden die Einnahmen zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt oder gehen vollständig an den Kanton.
Neerach kritisiert einseitige Belastung der Gemeinden
Die Gemeinde Neerach lehnt die geplante Gesetzesänderung entschieden ab und hat dies im Rahmen der laufenden Vernehmlassung klar zum Ausdruck gebracht. Eine Beteiligung des Kantons an der Grundstückgewinnsteuer würde gemäss Vorlage zu einer Umverteilung von rund 300 Millionen Franken pro Jahr führen – zulasten der Gemeinden.
Diese Einnahmen seien für viele Gemeinden ein zentraler Bestandteil der Finanzierung eigener Infrastrukturprojekte, betont der Gemeinderat. Der vollständige Verbleib der Steuererträge bei den Gemeinden habe sich bewährt und solle unangetastet bleiben.
Steuersenkungen statt Vorsorge: Kritik an der Finanzpolitik des Kantons
Neerach kritisiert weiter, dass der Kanton selbst zur aktuellen Finanzlage beigetragen habe – etwa durch kontinuierliche Steuersenkungen in wirtschaftlich guten Zeiten, ohne entsprechende Rückstellungen für Zeiten hoher Investitionen zu bilden. Eine nachhaltige Finanzpolitik hätte laut Gemeinderat vorsehen müssen, auf Steuersenkungen zu verzichten, um künftige Projekte besser abfedern zu können.
Doppelte Standards bei Steuerverteilung
Die Gemeinde stört sich zudem daran, dass der Kanton bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer die Einnahmen vollständig für sich beansprucht, während viele andere Kantone diese mit den Gemeinden teilen. Eine zusätzliche einseitige Umverteilung bei der Grundstückgewinnsteuer sei aus Sicht Neerachs nicht gerechtfertigt.
Bodenpreise steigen – Kanton profitiert bereits
Der Gemeinderat weist auch darauf hin, dass der Kanton durch steigende Bodenpreise bereits auf anderen Wegen Mehreinnahmen erziele – etwa über die Vermögens- und Einkommenssteuern. Die geplante Änderung führe damit zu einer Doppelbelastung der Gemeinden, während der Kanton mehrfach profitiere – auch von kommunalen Investitionen, die den Bodenwert langfristig sichern.
Fazit: Gemeinde lehnt Vorlage ab
Die Gemeinde Neerach spricht sich klar gegen die Gesetzesänderung aus. Die angestrebte Ertragsverschiebung sei nicht akzeptabel und gefährde die kommunale Investitionskraft. Sollte die Vorlage in ihrer jetzigen Form weiterverfolgt werden, behält sich der Gemeinderat vor, ein Gemeindereferendum zu ergreifen.