Am 28. September stimmen die Bülacher Stimmberechtigten über den öffentlichen Gestaltungsplan Herti ab. Dieser soll das Bahnhofquartier städtebaulich neu ordnen. Die FDP Bülach stellt sich klar gegen das Projekt und ruft die Bevölkerung auf, es an der Urne zurückzuweisen.
Hauptkritikpunkt: Der Plan sei veraltet und ignoriere zentrale Herausforderungen der heutigen Stadtentwicklung. Chancen zur Verdichtung würden nicht genutzt, die Wohnraumpolitik sei ambitionslos, und das städtebauliche Konzept überzeuge nicht.
Wenig Wohnraum, schwache Dichte
Gemäss Berechnungen der FDP liegt die Ausnützungsziffer des Areals deutlich unter dem Potenzial vergleichbarer Bahnhofsquartiere in der Region Zürich. Die Partei rechnet vor, dass mit einer moderaten Verdichtung bis zu 130 zusätzliche Wohnungen realisierbar wären – ein relevanter Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsnot im Zürcher Unterland.
Die vorgesehene Bebauung lasse dieses Potenzial jedoch weitgehend ungenutzt. Die angestrebte Dichte liege unter dem kantonalen Zielwert für urbane Zentrumsgebiete.
Mobilität und Gewerbe zu kurz gedacht
Auch im Bereich der Mobilität sieht die FDP gravierende Mängel. Das Verkehrskonzept sei einseitig und vernachlässige zentrale Verknüpfungspunkte für Fussgänger- und Veloverkehr. Der Vorschlag einer oberirdischen Velogarage wird als unpassend bewertet, vor allem angesichts der prominenten Lage beim Bahnhof.
Gleichzeitig werde die Möglichkeit vertan, zusätzliche Gewerbeflächen in optimal erschlossener Lage zu schaffen – ein Rückschritt aus Sicht von Arbeitsplatzangebot, Steuererträgen und Quartierbelebung.
Gestaltungsplan rechtlich nicht zwingend
Ein weiterer Aspekt der Kritik betrifft die rechtliche Grundlage des Plans. Entgegen bisherigen Aussagen sei der Gestaltungsplan Herti nicht an die Kubaturvorgaben des übergeordneten Gestaltungsplans Bülach Nord von 2015 gebunden. Ein von der FDP in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt auf, dass der geltende Rahmengestaltungsplan durchaus Spielraum für Abweichungen lässt – insbesondere, wenn sich diese städtebaulich begründen lassen.
Die maximale Baumasse von 62’000 Kubikmetern im Teilgebiet Herti sei daher weder rechtlich vorgeschrieben noch inhaltlich zielführend.
Forderung nach Neuplanung
Aus Sicht der FDP ist der vorliegende Plan Ausdruck einer überholten Planungshaltung. Er stammt aus einer Zeit, in der zentrale Themen wie Wohnraummangel, Klimaanpassung oder moderne Mobilität noch zu wenig Beachtung fanden. Trotz punktueller Ergänzungen im Rahmen von Leitbildern und Studien sei das Grundkonzept nicht mehr zeitgemäss.
Die Partei plädiert daher für eine Überarbeitung des gesamten Projekts. Ziel müsse ein zukunftsfähiges, dichteres und urbaneres Quartier sein, das den besonderen Anforderungen eines Zentrumsstandorts gerecht wird – funktional, ökologisch und gesellschaftlich.
Entscheid mit Langzeitwirkung
Das Herti-Areal ist eines der letzten grossen Entwicklungsgebiete in Bülach. Der Entscheid vom 28. September hat somit eine Tragweite, die weit über das konkrete Bauvorhaben hinausreicht. Aus Sicht der FDP darf die Chance auf eine zukunftsgerichtete Gestaltung nicht durch ein halbherziges Konzept vergeben werden.
Die Stimmberechtigten sind nun aufgefordert, über die Richtung der Stadtentwicklung zu entscheiden.