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Niederweningen sagt zweiten Wahlgang ab

Bild: Gemeinde Niederweningen
Wegen fehlender Kandidaturen entfällt der zweite Wahlgang zur Schulpflege – der Gemeinderat begründet den Entscheid mit der kurzen Restamtszeit.

Der Gemeinderat Niederweningen verzichtet auf den zweiten Wahlgang zur Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege Wehntal. Dieser hätte am 30. November 2025 stattfinden sollen. Grund für den Entscheid: Es sind keine Wahlvorschläge eingegangen.

Nach dem Rücktritt zweier Mitglieder der Schulpflege hatte der Gemeinderat zunächst eine Ersatzwahl für die verbleibende Amtsdauer 2022 bis 2026 angeordnet. Im ersten Wahlgang am 28. September wurde Magdalena Latzer ins Gremium gewählt – sie erreichte das absolute Mehr. Für den zweiten Sitz stellte sich jedoch niemand zur Verfügung.

Ohne Kandidatin oder Kandidat hätte der zweite Wahlgang mit einem leeren Wahlzettel stattgefunden. Die Person mit den meisten Stimmen wäre gewählt worden – unabhängig davon, ob sie das Amt antreten möchte oder nicht. Denn in solchen Fällen gilt Amtszwang.

Da im März 2026 bereits die Gesamterneuerungswahlen der Schulpflege anstehen, wäre die Amtszeit einer jetzt gewählten Person ohnehin sehr kurz. Eine erneute Kandidatur für das nächste Mandat wäre zudem aufgrund der ablaufenden Fristen nicht mehr möglich.

In Absprache mit der Schulpflege hat der Gemeinderat daher entschieden, die Wahl nicht durchzuführen.

Gegen diesen Entscheid kann innert fünf Tagen wegen Verletzung politischer Rechte beim Bezirksrat Dielsdorf Rekurs erhoben werden. Im Übrigen beträgt die Rekursfrist 30 Tage. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Verfahrenskosten fallen in Stimmrechtssachen nur bei offensichtlich aussichtslosen Rechtsmitteln an.

mj