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Region Bülach
15.10.2025

Parkfelder-Streit in Bachenbülach entschieden

Bild: Gemeinde Bachenbülach
Zwei Rekurse gegen neue Parkfelder an der Lachenstrasse sind abgeschlossen – mit unterschiedlichem Ausgang.

Die Gemeinde Bachenbülach hat Klarheit: Die Rekursverfahren rund um die geplanten Parkfelder an der Lachenstrasse sind beendet. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich hat am Ende zwei gegensätzliche Entscheide gefällt – mit spürbaren Folgen für die Anwohnerinnen und Anwohner.

Kein Bedarf für Parkfelder in der Sackgasse
Der Rekurs gegen die geplanten Parkfelder auf Höhe der Liegenschaften Lachenstrasse 42 und 45 war erfolgreich. Die Rekurrenten argumentierten, dass auf der rund 120 Meter langen Sackgasse keine Parkfelder notwendig seien, um die Tempo-30-Zone durchzusetzen.

Die Gemeinde selbst hatte in ihrer Stellungnahme bestätigt, dass auf diesem Abschnitt keine sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten bestehen. Die Parkfelder waren ursprünglich auf Empfehlung der Kantonspolizei vorgesehen, um die Temporeduktion zu unterstützen.

Die Sicherheitsdirektion folgte nun der Sichtweise der Rekurrenten – und streicht die Parkfelder ersatzlos.

Parkplatz bei Hausnummer 11 bleibt
Anders fiel der Entscheid beim Rekurs gegen das Parkfeld auf Höhe der Lachenstrasse 11 aus. Die Sicherheitsdirektion lehnte den Rekurs ab. Die Begründung: Die versetzte Anordnung der Parkfelder im Bereich Lachenstrasse 1 bis 34 sei ein geeignetes Mittel, um den Verkehrsfluss zu beruhigen.

Die Argumente des Einsprechers, wonach die Massnahme die Verkehrssicherheit beeinträchtige, wurden nicht gestützt. Das Parkfeld wird somit wie geplant realisiert.

Nächste Schritte
Gegen die Entscheide wurden keine weiteren Beschwerden erhoben. Die Rekursverfahren sind damit abgeschlossen. Die Markierungsarbeiten befinden sich in der Planung. Bei geeigneter Witterung sollen die neuen Parkfelder bis Ende Jahr markiert werden.

mj