Im Zürcher Unterland spielt sich ein Fall ab, der exemplarisch für das Vorgehen eines umstrittenen Vermieters stehen soll. Wie das Portal Inside Paradeplatz berichtet, wurde einem Mieter in Niederhasli der Zugang zu seiner Wohnung verweigert – das Schloss war ersetzt, persönliche Gegenstände eingeschlossen. Der Betroffene lebte dort seit längerer Zeit und war mit der Miete in Rückstand geraten.
Laut dem Bericht soll der Vermieter das Schloss ohne rechtliche Grundlage ausgetauscht und die Wohnung geräumt haben. Die Möbel und Dokumente des Mieters wurden in ein Lager gebracht. Für deren Herausgabe soll eine Zahlung von mehr als 5000 Franken gefordert werden – inklusive Kosten für das neue Schloss und die Räumung.
Die Polizei wurde eingeschaltet. In Begleitung der Einsatzkräfte konnte der Mann einen Teil seiner persönlichen Dinge mitnehmen. Der Rest blieb eingelagert. Der Mieter wohnt derzeit in einem Hotel.
Bereits in der Vergangenheit soll es in Liegenschaften desselben Eigentümers zu ähnlichen Vorfällen gekommen sein. In einem weiteren Fall soll eine Familie mit Kind ebenfalls aus ihrer Wohnung ausgesperrt worden sein.
Mietrechtlich ist das eigenmächtige Austauschen von Schlössern unzulässig. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, bei ausbleibender Reaktion kann eine Räumung nur mit gerichtlichem Entscheid durchgesetzt werden. In den geschilderten Fällen fehlen laut Bericht jedoch diese rechtlichen Schritte.