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Polizei RONN zeigt sich selbstkritisch

Bild: zvg/Archiv
Der Vorstand des Zweckverbandes Polizei RONN versteht die Kritik der Gemeinde Oberglatt bezüglich des Bewilligungsprozesses des Nachtragkredites.

zu24.ch hat am Freitag unter dem Titel "Oberglatt rügt Polizei RONN" über den Fall berichtet. Die Gemeinde Oberglatt hat dem Zweckverband Polizei RONN vorgeworfen, beim Rekrutierungsprozess für die Stelle des Polizeichefs, die Finanzkompetenzen überschritten zu haben. Der Vorstand des Zweckverbands Polizei RONN hätte die Gemeinderäte deutlich früher bezüglich der Mehrkosten informieren bzw. den notwendigen Kredit abholen müssen. 

RONN ist die kommunale Polizei der Gemeinden Rümlang, Oberglatt, Niederhasli und Niederglatt. zu24.ch hat beim Präsidenten des Verbandes Polizei RONN, Sven Stucki, nachgefragt. Nach Rücksprache innerhalb des Vorstandes nimmt dieser gegenüber zu24.ch Stellung:  

Der Vorstand des Zweckverbandes Polizei RONN wurde im Herbst 2022 vom damaligen Geschäftsführer und Polizeichef mündlich über dessen Rücktrittsabsicht per Ende 2023 informiert. In der Folge hat der Vorstand ein externes Rekrutierungsbüro mit einem entsprechenden Auftrag mandatiert. Im Budget 2023 wurde dies nicht mehr reflektiert, da der ordentliche Budgetprozess in dieser Phase bereits abgeschlossen wurde. Daher wurde aufgrund einer Offerte, die sich innerhalb der finanziellen Kompetenz des Vorstandes befand, dies als Zusatzkredit vom Vorstand beschlossen.

Im Zug des Rekrutierungsverfahren Anfangs 2023 konnten wir glücklicherweise unter sehr vielen guten, qualifizierten Kandidaten auswählen. Mit Hilfe des externen Rekrutierungsbüros wurde ein professionelles und mehrstufiges Selektionsverfahren durchgeführt, in welches auch die vier Mitgliedsgemeinden involviert wurden. Am Ende dieses mehrmonatigen intensiven Auswahlverfahrens kristallisierten sich zwei hervorragende Kandidaten heraus. Um diesen Entscheid breiter abstützen zu können, wurde die bereits involvierte Rekrutierungsfirma beauftragt, zwei externe Assessments durchzuführen.

Das Auswahlverfahren nahm damit einen grösseren Zeitraum in Anspruch als geplant und die daraus resultierenden Kosten haben in der Folge den durch den Vorstand frei gegebenen Zusatzkredit überschritten. Es hätte in keiner Phase des bereits gestarteten Rekrutierungsprozesses Sinn gemacht, diesen zu unterbrechen, da dies - unter der Berücksichtigung der üblichen bis 6 monatigen Kündigungsfristen - den angestrebten Startermin vom 1. Januar 2024 des neuen Geschäftsführers und Polizeichefs riskiert hätte. Dies führte dazu, dass die Endabrechnung des Auswahlverfahrens die Ausgabekompetenz des Vorstandes Zweckverband RONN überstieg. Dieser veranlasste in der Folge, gemäss Weisungen, die Weitergabe zur Beurteilung und nachträgliche Bewilligung an die jeweiligen vier Gemeinderäte der involvierten Gemeinden Rümlang, Oberglatt, Niederglatt und Niederhasli.

Der Vorstand RONN versteht die von der Gemeinde Oberglatt angebrachte Kritik bezüglich des Bewilligungsprozesses des entsprechenden Nachtragskredites. Wir stellen dabei selbstkritisch fest, dass Aufgrund der Kosten aus dem Assessment, in Zusammenhang mit dem bereits bewilligten Nachtragskredit auf Stufe Vorstand, die Mitgliedergemeinden bereits frühzeitig hätten vorinformiert werden sollen.

Mit dem Resultat des Rekrutierungsprozesses sind wir sehr zufrieden und überzeugt, eine für den Zweckverband Polizei RONN sehr gute Lösung gefunden zu haben.

Vorstand Zweckverband Polizei RONN

mj