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Region Bülach
23.12.2024
23.12.2024 05:33 Uhr

BAPF Eglisau: Strategische Führung des Altersheims soll Profi Platz machen

Bild: Marc Jäggi
Gemeinderat Eglisau erklärt Einzelinitiative zur Umwandlung des Alterszentrums Weierbach und Ersetzung der BAPF durch Fachgremium für gültig. Abstimmung folgt.

Der Gemeinderat Eglisau hat die Einzelinitiative zur Umwandlung des Alterszentrums Weierbach (AZW) in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft für gültig erklärt. Die Initiative wurde von Patrick Scherr und Klaus Vogel, beide von der Grünliberalen Partei Eglisau, eingereicht. Sie sieht eine grundlegende Umstrukturierung vor, um die strategische Führung des Zentrums zu professionalisieren und die operative Effizienz zu steigern.
 
Die vorgeschlagene Reform betrifft die Behörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF), die derzeit als Laiengremium die strategische Leitung des Alterszentrums innehat. Die Initiative fordert, dass die strategische Führung des AZW von der BAPF auf einen von Fachpersonen besetzten Verwaltungsrat übertragen wird. Das Alterszentrum soll dabei in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt werden, deren Aktienkapital vollständig im Besitz der Gemeinde bleibt.
 
Ziel der Initiative ist es, die Führung des Alterszentrums an die steigenden Anforderungen im Gesundheits- und Pflegewesen anzupassen. Zu den Herausforderungen gehören die finanzielle Stabilisierung des Zentrums, die Inbetriebnahme einer neuen Demenzwohngruppe sowie der Umgang mit den demografischen und medizinischen Veränderungen. Durch die Reform soll nicht nur die BAPF entlastet, sondern auch die Attraktivität der Arbeitsbedingungen und die Flexibilität der Organisation erhöht werden.
 
Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Alterszentrums wird die Reform keine höheren Taxen mit sich bringen. Die Gemeinde bleibt alleinige Eigentümerin und kann über eine Leistungsvereinbarung weiterhin Einfluss auf das Zentrum nehmen.
 
Die Initiative wurde nach Prüfung durch den Gemeinderat für rechtmässig erklärt und soll innerhalb von sechs Monaten den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt werden. Eine vorberatende Gemeindeversammlung ist bei Einzelinitiativen laut geltender Gesetzgebung nicht erforderlich. Sollten die Stimmberechtigten der Initiative zustimmen, wird der Gemeinderat binnen 18 Monaten eine konkrete Umsetzungsvorlage erarbeiten.

mj