Seit Jahren spielt das Kindertanztheater Doris Sturzenegger im Forstwerkhof Brengspel. Doch nun droht dem langjährigen Kulturprojekt am Standort des Forstwerkhofs das Aus. Die Stadt Bülach will den Forstwerkhof künftig nicht mehr für Theateraufführungen zur Verfügung stellen – wegen sicherheitstechnischer, haftungsrechtlicher und organisatorischer Bedenken. Die endgültige Entscheidung fällt am 10. Dezember im Stadtrat.
Die Theaterleitung zeigt sich tief enttäuscht. In einer Mitteilung an ihre Unterstützerinnen und Unterstützer schreibt sie, dass man sich vor vollendete Tatsachen gestellt sehe. Seit über 25 Jahren engagiere man sich für Kinder und Jugendliche in Bülach, acht davon mit Aufführungen im Forstwerkhof. Die Zusammenarbeit mit dem Forst sei stets reibungslos verlaufen. Jetzt wolle man den Entscheid nicht einfach hinnehmen, sondern suche aktiv das Gespräch mit Politik und Verwaltung.
Auf Seiten der Stadt ist man um Differenzierung bemüht. Noch sei kein Entscheid gefallen, betont der Stadtrat gegenüber zueriunterland24. Die geplante Einstellung der Nutzung durch das Theater sei das Resultat einer Überprüfung, die nach der diesjährigen Aufführung angestossen wurde. Dabei sei festgestellt worden, dass der Forstwerkhof langfristig keine geeignete Bühne für Veranstaltungen sei. Insbesondere die sicherheitstechnischen Anforderungen und die Haftungsfrage stellten grosse Hürden dar.
Der Forstwerkhof sei ein Ort, an dem mit schweren Maschinen gearbeitet werde. Die Kombination mit Theaterproben, Bühnenbau und Publikum bedeute ein hohes Unfallrisiko, insbesondere für Kinder. Die Stadt Bülach ist aufgrund der Werkeigentümerstellung gemäss Obligationenrecht haftbar. Zudem werde der Betrieb durch die zweimonatige Nutzung stark eingeschränkt: Platzverhältnisse würden verschärft, Fahrzeuge und Arbeitsgeräte müssten ausgelagert werden und seien der Witterung ausgesetzt.
Auch organisatorisch sei die Situation nicht mehr tragbar. Man bot dem Theater in der Vergangenheit für vier Aufführungen Gastrecht auf dem Forstwerkhof. Das Theater sei in den letzten Jahren gewachsen und habe seinen Platzbedarf deutlich erhöht. Laut Stadt sei der Forstwerkhof von seiner Funktion her weder als Veranstaltungsort vorgesehen noch geeignet.
Neben den Sicherheitsbedenken geht es auch um die Frage der Gleichbehandlung. Das Kindertanztheater ist eine Stiftung ohne Leistungsvereinbarung mit der Stadt. Die Nutzung des Werkhofs wurde bisher auf freiwilliger Basis erlaubt und mit 2’000 Franken Miete pro Nutzung belegt – ein Betrag, der von der Stadt quersubventioniert wurde. Dies sei gegenüber anderen Bülacher Vereinen, die an klare vertragliche Auflagen gebunden seien, nicht länger vertretbar.
Trotz der klaren Haltung der Stadt wird der kulturelle und gesellschaftliche Wert des Kindertanztheaters ausdrücklich anerkannt. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sei wertvoll und wichtig, betont die Stadtführung. Deshalb soll im Stadtrat auch diskutiert werden, ob eine künftige Unterstützung durch eine formelle Leistungsvereinbarung geregelt werden kann. So könnten gegenseitige Leistungen und Gegenleistungen verbindlich festgelegt werden.
Eine mögliche Übergangslösung ist jedoch bislang nicht in Sicht. Die Stadt hatte dem Theater eine alternative Zeltlösung auf dem Parkplatz der Stadthalle vorgeschlagen – diese wurde von den Verantwortlichen aber abgelehnt. Eine breit angelegte Standortsuche fand bisher nicht statt. Das Theater entschied sich stattdessen, frühzeitig an die Öffentlichkeit zu gehen.
Ob das Kindertanztheater im Forstwerkhof eine Zukunft hat, entscheidet sich am 10. Dezember. Dann wird der Stadtrat über das Geschäft beraten und einen allfälligen Beschluss fassen. Dieser erfolgt nach Mehrheitsprinzip und wird vom gesamten Gremium vertreten. Bis dahin bleibt offen, ob es doch noch zu einer Lösung kommt – oder ob sich das Kindertanztheater nach einem neuen Ort umsehen muss.